Wir verleihen Medien unentgeltlich an Institutionen der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Die ausgeliehenen Medien dürfen nur zum Zwecke des schulischen Einsatzes sowie in der außerschulischen Bildung im nichtgewerblichen öffentlichen Bereich eingesetzt werden. Die Bestimmungen des Urheberrechts sind einzuhalten; insbesondere Vervielfältigungen der Medien sind nicht gestattet. Die Medien sind nur für den nichtgewerblichen Verleih und nichtgewerbliche Vorführungen bestimmt. Gewerbliche öffentliche Vorführungen sind streng untersagt. Eine öffentliche Werbung für die Vorführungen durch Plakate, Inserate und durch redaktionelle Ankündigungen ist aus Wettbewerbsgründen nicht gestattet.

Die Ausleihfrist beträgt zwei Wochen. Die Kosten für den Rücktransport trägt in allen Fällen die entleihende Person. Eine Verlängerung der Ausleihfrist ist in Abstimmung mit dem MedienkompetenzNetzwerk Südwestpfalz möglich, sofern die Medien nicht anderweitig vorbestellt sind. Vorbestellungen sollten rechtzeitig vor dem geplanten Einsatz erfolgen. Im Interesse aller entleihenden Personen ist auf die pünktliche Rückgabe der ausgeliehenen Medien zu achten. Angemahnt werden Medien, deren Rückgabedatum um drei Tage überschritten ist. Bei Beschädigung oder Verlust von ausgeliehenen Medien haftet die entleihende Person. Wiederholte Verstöße gegen die Verleihbedingungen führen zum befristeten Ausschluss vom Verleih.